Wir vertreten die Anmelder in Verfahren Øber Anmeldungen von Gebrauchsmustern (die sog. „kleinen Patente“) und Geschmacksmustern vor dem tschechischen und slowakischen Amt fØr industrielles Eigentum und seit 1. 5. 2004 auch vor dem europñischen Harmonisierungsamt fØr den Binnenmarkt (OHIM) bei Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Durch unsere Korrespondenzkanzleien vermitteln wir die Vertretung auch vor Patentñmtern der ganzen Welt. Wir sind mit einem Computersystem ausgestattet, das eine verlñssliche Erfassung der Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie ein verlñssliches Verfolgen deren Verlñngerungen und Erneuerungen sichert.